So fahren Sie sicher.
KFZ-Haftpflichtversicherung
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Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass jeder
Fahrzeughalter, dessen
Fahrzeug (LKW, KFZ, Motorrad, etc.) am Straßenverkehr teilnimmt, eine
Versicherung für sein Fahrzeug abschließen muss.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist dabei die vom
Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Erst wenn man bei der Kfz-Zulassungsstelle eine
Versicherungs- Deckungskarte vorlegt, kann man sein
Fahrzeug zulassen und bekommt sein Nummernschild.
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Was wird abgedeckt?
Die Haftpflichtversicherung deckt im Wesentlichen die Schäden ab,
die durch das
Verschulden des Versicherten für andere
Verkehrsteilnehmer entstanden sind -
darunter sind
Personenschäden (beispielsweise Behandlungskosten,
Invalidität),
Sachschäden (Reparaturen),
Vermögensschäden und auch immaterielle Schäden
(Schmerzensgeld). Eigene Schäden werden durch diese Pflichtversicherung
hingegen
nicht abgedeckt.
( s. Kaskoversicherung »)
Nach dem Schadensrecht in Deutschland ist die Versicherung nicht an die Person,
die
den Unfall verursacht, sondern an das Fahrzeug gebunden. Ein Versicherungsfall tritt
also unabhängig davon ein, ob der Halter eines Fahrzeuges den Schaden auch verursacht hat.
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Warum ist es Pflicht?
Der Geschädigte erhebt seine Ansprüche immer gegenüber der Versicherung,
niemals gegenüber dem Versicherten. So bekommt ein Geschädigter auch im Falle
einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Schädigenden sein Geld.
So wird sichergestellt, dass alle Schäden, für die ein Autofahrer verantwortlich
ist,
dem Geschädigten ersetzt werden, unabhängig von den wirtschaftlichen
Verhältnissen
des Fahrers oder Fahrzeughalters.
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Was kostet mich das?
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