So fahren Sie sicher.
Beitragsberechnung
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Wie werden die Beiträge berechnet?
Vor 1996 war die Motorstärke das wichtigste Kriterium für die Beitragshöhe.
Der Beitrag heutzutage errechnet sich meist aus statistischen Merkmalen wie:
- Typklasse des Fahrzeuges (Schadenshäufigkeit und Reparaturkosten
eines bestimmten Fahrzeugmodells) - Regionalklasse des Zulassungsortes
(Schadenhäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet)
Des weiteren ist die Beitragshöhe abhängig von der jeweiligen Risikoeinschätzung
des Fahrers oder seines Umfeldes. Weitere Tarifmerkmale können also sein:
- Alter des Versicherungsnehmers (VN)/ Fahrers
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers
und/oder des Fahrers - Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges - Regelmäßiger Abstellplatz des Fahrzeuges (in der Haftpflichtversicherung
seit 2007 nicht mehr Gegenstand der Tarifempfehlung des GDV) - Beruf des VN – Besondere Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Jährliche Fahrleistung (z. B. relevant in Bezug auf sogenannte Saison-Kennzeichen)
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer bzw. auf geringstes
oder höchstes Alter in Abhängigkeit vom Geschlecht. - im Haushalt lebende Kinder (im Regelfall, sofern jünger als 16 Jahre)
- Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand)
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TIPP beim Autokauf
Viele Neuwagen, Cabriolets und Oldtimer kommen bei dieser Rechnung besonders
gut weg. Wer hingegen ältere Modelle (von Fahranfängern bevorzugt), starke
Dieselfahrzeuge (viel unterwegs), Geländewagen und sportliche Fahrzeuge
(aggressiveres Fahrverhalten) erwirbt, muss mit hohen Beiträgen rechnen.
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Rabatte
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Rabatte von Ihrer Versicherung
bekommen. Folgende Rabatte werden oftmals angeboten:
- Wenigfahrerrabatt, z.B. jährliche Fahrleistung bis max. 9.000 Kilometer
- Neuwagenrabatt, der im Haftpflichtbereich für die ersten zwei Jahre 5% ausmachen kann
- Garagenrabatt – das Fahrzeug wird nachts immer in einer verschlossenen Garage geparkt
- Einzelfahrerrabatt – das Auto wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt
- Partnerrabatt – das Auto wird nur vom Versicherungsnehmer und seinem Ehepartner gefahren
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