Versicherungsberaterin

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Sonnenuntergang mit zwei Menschen

Krankenzusatzversicherung






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Bessere Leistungen auch für gesetzlich Versicherte

Um die Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu dürfen,
muss das Einkommen des Versicherten über 48.150 Euro jährlich (4.012,50 Euro monatlich)
liegen. Doch auch gesetzlich Pflichtversicherte können ihren Krankenversicherungsschutz
auf privatversichertes Niveau anheben.
So kann man mit einer Krankenzusatzversicherung weitestgehend die gleichen Leistungen
erhalten wie z.B.: Freie Wahl des Krankenhauses, Wahl zwischen Einzel- oder Zweibettzimmer,
Chefarztbehandlung, etc..


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Voraussetzungen

Alle gesetzlich Krankenversicherten können eine Krankenzusatzversicherung abschließen,
wobei Ehepartner und Kinder separat versichert werden. Dies ermöglicht allerdings, individuell
abgestimmte Leistungsumfänge festlegen zu können.
Bei der Beitragsberechnung sind zwei Faktoren besonders wichtig:


Werden bei der Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen festgestellt, kann die Versicherung
ggf. den Versicherungsschutz ablehnen oder zusätzliche Risikobeiträge aufschlagen.
Es lohnt sich vor allem vor der 35. Lebensjahr eine solche Zusatzversicherung abzuschließen,
da die monatlichen Beiträge geringer sind und der Leistungsumfang dabei sehr viel umfassender
gewählt werden kann.


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Leistungen

• Krankenhaus

Die Krankenzusatzversicherung kann folgende Leistungen umfassen:


• Krankentagegeld

Der Arbeitgeber gewährt Gehaltszahlungen nur bis zu einer 6-wöchigen Krankheitszeit.
Danach zahlt die Krankenkasse: 70% des Bruttolohns (höchstens 90% vom letzten Nettolohn)
und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Das Krankentagegeld kompensiert diesen
Einkommensverlust und sichert Ihnen ab der 7. Krankheitswoche einen vorher vereinbarten Betrag.


• Krankenhaustagegeld

Bei stationären Aufenthalten gewährleistet das Krankenhaustagegeld die Auszahlung
eines vereinbarten Geldbetrags pro Tag - steuerfrei. Dieser dient zum Ausgleich von Kosten
für bspw. Telefon, TV, Cafeteria, Fahrtkosten der Angehörigen oder für eine Haushaltshilfe.
Bei Kindern (bis zum vollendeten 8.Lebensjahr) ist die Mitaufnahme einer Begleit- oder
Bezugsperson in das Krankenhaus möglich ("Rooming-in"). Viele Krankenhaustagegeld-Tarife
verdoppeln in diesem Fall den Tagessatz für das versicherte Kind.


• Zahnarztkosten

Je nach Befund übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Hälfte der Kosten.
Wer regelmäßige Zahnarztbesuche nachweisen kann, bekommt sogar eine höhere Erstattung.
Mit einer Krankenzusatzversicherung kann eine Abdeckung von bis zu 9 % erzielt werden.
Eine 100%ige Kostenerstattung erhält man jedoch nicht - in jedem Fall ist eine Selbstbeteiligung
an den Kosten erforderlich.
Je nach Anbieter und Tarif kann eine Zahnversicherung vieles erstatten - von Zahnersatz,
Keramikverblendungen und Inlays bis zu regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.


• Heilpraktiker und alternative Heilmethoden

Die Krankenzusatzversicherung übernimmt ebenfalls alternative Behandlungsmethoden wie
Akupunktur oder Homöopathie, sowie Zuzahlungen zu Medikamenten, Heilmitteln (z.B. Bäder,
Bestrahlungen, Massagen und Krankengymnastik) oder für medizinische Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte).


• Sehhilfen

Erstattungsfähig sind die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen für Sehhilfen
(einschließlich Brillenfassungen) und Kontaktlinsen.


• Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten im Ausland nur bei Ländern,
die zur EU gehören oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
In anderen Ländern zahlen Sie selbst. Die private Zusatzversicherung sichert Sie hierfür ab
und erstattet die Kosten für die ärztliche Behandlung, notwendige Arznei- und Heilmittel und
Krankenhausaufenthalte.



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