Versicherungsberaterin

Gesund werden. Gesund bleiben.


Sonnenuntergang mit Menschen

Gesetzliche Krankenversicherung





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Unterschiede auch bei der GKV

Nach dem Sozialgesetzbuch wird den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben,
welche Mindestleistungen sie den Versicherten gewähren müssen. Der Leistungsumfang
ist bei den verschiedenen Krankenkassen also im Wesentlichen einheitlich, jedoch können
die Beitragssätze bis zu ~ 2,5% schwanken. Sie liegen meist zwischen 13% und 15% des
monatlichen Bruttoeinkommens.
Ab Januar 2008 wird aufgrund der aktuellen Gesundheitsreform sogar ein Einheitssatz
von 15,5% festgelegt. Mehr dazu finden Sie in unseren News »

Zudem bieten manche Kassen Extraleistungen an (wie z.B. Erstattung von Kosten für
alternative Heilverfahren), die nicht im Pflichtkatalog enthalten sind. Mit einem guten Vergleich
und Wechsel lässt sich also der Versicherungsschutz verbessern und auch bares Geld sparen.


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Wer muss sich gesetzlich versichern?

Arbeitnehmer, die unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen - also nicht mehr als
4.012,50 Euro monatlich (48.150 Euro im Jahr) verdienen, sind gesetzlich pflichtversichert.
Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind,
können Sie sich auch privat krankenversichern.


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Beitragsberechnung

Die Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich aus einem prozentualen Anteil des
Einkommens. Diese werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in nahezu
gleichen Teilen aufgeteilt. Im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung, bei der alle
Familienmitglieder einzeln versichert werden müssen, sind sie in der GKV beitragsfrei
mitversichert, solange sie nicht erwerbstätig sind (max. Verdienst von 340 € monatlich).
Die GKV misst die Beiträge nicht am Gesundheitszustand des Versicherten - es wird
keine Gesundheitsprüfung verlangt.


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Freie Wahl zwischen Krankenkassen

Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen
und Innungskrankenkassen. Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Mitglieder
bestimmter Betriebe oder Berufsgruppen auf, während Ortskrankenkassen und
Ersatzkrankenkassen bundesweit allen gesetzlich Versicherten offen stehen.
Innungs-und Betriebskrankenkassen haben oft niedrigere Beitragssätze. Ein Vergleich
kann also viel Geld sparen.


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Ergänzungstarife

Heutzutage werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr
eingeschränkt. Oft muss der Versicherte die Kosten für Behandlungen und Medikamente
zum Teil oder ganz tragen. Ergänzungstarife/ Krankenzuatzversicherungen können das
Versicherungsspektrum der GKV aufstocken. Hierdurch erhalten Sie u.a. bessere Leistungen
bzw. Kostenerstattungen bei Krankenhausaufenthalten, Brillen und Kontaktlinsen, Zahnersatz,
alternative Behandlungen, Krankenversorgung bei Auslandsaufenthalten.
Mehr unter Krankenzusatzversicherung»


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Wie kann ich wechseln?

Der Wechsel zu einer anderen gesetzliche Kasse ist dann möglich, wenn Sie mindestens
18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenkasse waren. Mit einer schriftlichen
Kündigung können Sie dann zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.
Anschließend stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse und reichen
die Kündigungsbestätigung der alten Kasse ein. Wenn Sie dann bei Ihrer alten Krankenasse
eine Mitgliedsbestätigung der neuen Kasse vorlegen, wird Ihre Kündigung wirksam.



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